Häufige Fragen

Fragen rund um das Rezept:

Bis wann muss die Behandlung begonnen werden?

Geset­zlich ver­sicherte Patien­ten müssen gemäß der Heilmit­tel­richtlin­ie inner­halb von 28 Tagen nach Ausstel­lung der Verord­nung mit der Behand­lung begin­nen und bei beruf­sgenossen­schaftlichen Verord­nun­gen („BG“/Arbeitsunfall) bere­its nach 14 Tagen.
Aus­nahme: Der Arzt hat das Feld „dringlich­er Behand­lungs­be­ginn“ ist aus­ge­füllt. Dann muss die Behand­lung inner­halb von 14 (GKV) bzw. 7 Tagen („BG“) begonnen wer­den.

Wir sind verpflichtet, diese Vor­gaben der Krankenkassen einzuhal­ten.

Bei Pri­va­trezepten gibt es keine Ein­schränkun­gen.

Wie lange ist mein Rezept gültig?

Ein Rezept eines geset­zlich ver­sicherten Patien­ten muss bei 6 Ein­heit­en inner­halb von 3 Monat­en, bei über 6 Ein­heit­en inner­halb von 6 Monat­en abgeschlossen wer­den.
„BG“- Verord­nun­gen sind 2 Monate ab Ausstel­lungs­da­tum / Datum Phys­io­ther­a­piebe­ginn gültig.

Ich habe ein „BG“-Rezept / berufsgenossenschaftliche Verordnung. Gibt es hierbei etwas zu beachten?

Bei BG-Rezepten gibt eine einige Beson­der­heit­en. Daher bit­ten wir Sie vor der Ter­min­vere­in­barung uns das Rezept (auch als Scan via Mail) vorzule­gen. Dann kön­nen wir Sie über weit­eres Vorge­hen informieren und passende Ter­mine für Sie find­en.

Habe ich für die Behandlungen einen Eigenanteil zu zahlen?

Geset­zlich ist fest­gelegt, dass Sie für Heilmit­telverord­nun­gen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rech­nungs­be­trages sowie eine Rezept­ge­bühr in Höhe von 10 Euro (pro Verord­nung) leis­ten müssen. Die Zuzahlung ist beim ersten Ter­min in der Prax­is zu entricht­en (EC-Zahlun­gen sind auch möglich).

Patien­ten mit ein­er Zuzahlungs­be­freiung und Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von Zuzahlun­gen befre­it. Bei Verord­nun­gen der Beruf­sgenossen­schaft (BG) sind keine Zuzahlun­gen zu entricht­en.

Ich kann meinen Behandlungstermin nicht wahrnehmen. Was tun?

Wenn Sie einen Behand­lung­ster­min nicht wahrnehmen kön­nen, ist es erst ein­mal nicht schlimm. Aber es ist wichtig, dass Sie Ihren Ter­min rechtzeit­ig, min. 24 h vorher, tele­fonisch bei uns abzusagen.
Außer­halb der Geschäft­szeit­en, sowie am Woch­enende, kön­nen krankheits­be­d­ingte Absagen auf dem Anruf­beant­worter hin­ter­lassen wer­den, sodass wir noch anderen die Chance geben einen Ter­min zu ergat­tern.
Kurzfristige Absagen wer­den, sofern wir diese nicht neu bele­gen kön­nen, mit 20,00 € pro Behand­lung­sein­heit (20 Minuten) pri­vat in Rech­nung gestellt (§615 BGB). Diese Kosten übern­immt ihre Krankenkasse nicht.
Mehr darüber erfahren Sie in unserem Behand­lungsver­trag, den Sie vor ihrem ersten Ter­min von uns zur Unter­schrift erhal­ten.

Ich muss meinen Montagstermin absagen. Wie kann ich Sie erreichen?

Ter­minab­sagen für Mon­tage bit­ten wir Sie auf unserem Anruf­beant­worter zu hin­ter­lassen, da dieser Son­ntags abends noch ein­mal abge­hört wird und wir dann noch Patien­ten von der Warteliste kon­tak­tieren kön­nen.

Warum musste ich mit meinem Rezept nochmal zum Arzt?

Bitte haben Sie Ver­ständ­nis dafür, wenn wir gele­gentlich ein vorgelegtes Rezept nicht ohne weit­eres akzep­tieren kön­nen und dieses, durch Sie als Patient, nochmals Ihrem Arzt vorgelegt wer­den muss.

Phys­io­ther­a­peuten sind in der Rezept­prüf­pflicht, d.h. wir müssen das Rezept auf Voll­ständigkeit und Richtigkeit prüfen. Soll­ten Ein­tra­gun­gen fehler­haft sein, müssen diese vom Arzt geän­dert wer­den. Diese Änderun­gen müssen immer mit Unter­schrift und Stem­pel des Arztes verse­hen wer­den, damit die Krankenkasse das Rezept zur Abrech­nung akzep­tiert.

Fragen rund um die Behandlung (GKV)

Wie lange dauert meine Behandlung?

Dies ist abhängig von der verord­neten Ther­a­pie seit­ens des Arztes. In der Regel dauert eine Behand­lung­sein­heit 15 — 20 Minuten.
Wieviel Zeit sie ein­pla­nen soll­ten, wird Ihnen spätestens bei der Ter­min­ver­gabe mit­geteilt.

Bitte erscheinen Sie zu Ihrer ersten Behand­lung 5–10 Min vor Ihrem Ter­min, damit auch
das Admin­is­tra­tive in Ruhe erledigt wer­den kann.

Was muss ich mitbringen / anziehen?

Bitte brin­gen Sie zu Ihren Ter­mi­nen ein Bade­hand­tuch mit.
Damit Sie auch für den aktiv­en Teil der Behand­lung gut aus­führen kön­nen, empfehlen wir sportliche / bequeme Klei­dung zu tra­gen.
Falls Ihnen Arzt­briefe oder Befunde vor­liegen, bit­ten wir Sie diese an ihrem ersten Ter­min mitzubrin­gen.

Kann die Behandlungszeit verlängert werden?

Um die Behand­lungszeit zu ver­längern, gibt es zwei Möglichkeit­en.

  1. Der behan­delte Arzt notiert „als Dop­pel­ter­min“ auf dem Rezept und anstatt von z.B. 6 Ein­heit­en á 15–20 Min, wer­den 3 Ein­heit­en á 30–40 Min. behan­delt.
  2. Sie kön­nen als Selb­stzahler eine Ein­heit dazu buchen. Die genauen Behand­lung­spreise erhal­ten Sie von unser­er Rezep­tion.

Informationen für Privatpatienten:

Wie läuft das mit der Honorarvereinbarung?

Zu Beginn der Phys­io­ther­a­pie vere­in­baren wir mit Ihnen das Hon­o­rar mit­tels Hon­o­rarvere­in­barung.
Die Höhe der von Ihnen zu entrich­t­en­den Vergü­tung für die Behand­lung ist Bestandteil des Behand­lungsver­trages und ist unab­hängig von der Höhe der Kosten­er­stat­tung durch Ihre pri­vate Kranken­ver­sicherung zu zahlen.

Habe ich einen Eigenanteil?

Diese Frage kön­nen wir Ihnen lei­der nicht beant­worten, da dies von Ihrem gewählten Tarif bei Ihrer Krankenkasse abhängig ist. Falls Sie vor der Rech­nungsstel­lung den genauen Anteil erfahren möcht­en, empfehlen wir Ihnen Kon­takt zu Ihrer Krankenkasse aufzunehmen.
Ein Ser­vice von uns: Fall Sie den Ver­dacht haben, dass Ihre Krankenkasse eine unberechtigte Kürzung der Erstat­tung vorn­immt, kön­nen Sie bei unser­er Rezep­tion eine „rote Karte“ erhal­ten. Mit dem Zugangscode auf dieser Karte erhal­ten Sie eine kosten­lose von Spezial­is­ten durchge­führte Prü­fung der Rech­nungskürzung.
Weit­ere Infor­ma­tio­nen hierzu erhal­ten Sie an der Rezep­tion.

Allgemein

Finde ich bei Ihnen Parkmöglichkeiten?

  • Direkt neben der Prax­is befind­et sich eine öffentliche Tief­garage. Die Ein­fahrt zur Tief­garage erfol­gt über die Schöl­lkrip­pen­er Straße. Das Kurzzeit­parken (bis 30 Min.) ist kosten­frei. Danach kosten weit­ere ange­fan­gene 30 Min. 0,50 €.
  • Kosten­freie Park­plätze befind­en sich am Spielplatz „Brühl“ (Zufahrt über die Mühlstraße). Über einen Fußgänger­weg vor­bei am Spielplatz, haben Sie in weni­gen Gehminuten unsere Prax­is erre­icht. 
  • Zudem befind­et sich an der Haupt­straße im Bere­ich der Haus­num­mern 120 ein öffentlich­er kosten­freier Park­platz.

Kann ich auch ohne Rezept zur Physiotherapie gehen, wenn ich akut Schmerzen habe?

Ja, sie kön­nen gerne einen Behand­lung­ster­min bei einem unser­er Ther­a­peuten mit der Zusatzqual­i­fika­tion Heil­prak­tik­er / Sekt. Heil­prak­tik­er vere­in­baren. Hier­für ist keine vorherige Vorstel­lung bei einem Arzt notwendig.

Was ist ein sektoraler Heilpraktiker?

Der sek­torale Heil­prak­tik­er für Phys­io­ther­a­pie ist eine Zusatzqual­i­fika­tion, die unter anderem den Erstkon­takt zum Patien­ten erlaubt.

Ihre Vorteile:

  • keine lange Wartezeit auf einen Arzt­ter­min
  • Behand­lung ohne ärztliche Verord­nung
  • Aus­führliche Befun­der­he­bung und Diag­noses­tel­lung
  • Keine vorgeschriebene Ther­a­pieform, Behand­lungszeit und Anzahl der zu leis­ten­den Behand­lun­gen
  • und dadurch effek­tive Behand­lung Ihrer Beschw­er­den

Wer bezahlt diese Behand­lung?

Diese Ther­a­pie wird ohne Verord­nung vom Arzt lei­der nicht von den geset­zlichen Krankenkassen über­nom­men.
Jedoch für alle Pri­vat­pa­tien­ten oder Patien­ten mit pri­vater Zusatzver­sicherung gibt es die Möglichkeit der Erstat­tung. Die Rech­nun­gen des Heil­prak­tik­ers (erstellt nach der Gebührenord­nung für Heil­prak­tik­er „GebüH) kön­nen bei den Pri­vatver­sicherun­gen als Heil­be­hand­lung gel­tend gemacht wer­den (sofern in Ihrem Ver­trag Heil­prak­tik­er­leis­tun­gen erstat­tungs­fähig sind).

Was ist ein Heilpraktiker?

Der Heil­prak­tik­er „darf“ zum einen alles, was ein sek­toraler Heil­prak­tik­er darf, und zum anderen hat der Heil­prak­tik­er auch die Erlaub­nis inva­siv zu arbeit­en (z.B. Akupunk­tur). Die Abrech­nung dieser Leis­tun­gen entspricht der Abrech­nung des sekt. Heil­prak­tik­ers (siehe oben).

Ist ein barrierefreier Zugang zur Praxis möglich?

Nein, lei­der haben wir keinen Aufzug, sodass die Treppe bis in den 1. Stock zu Fuß genom­men wer­den muss.

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