Häufige Fragen
Fragen rund um das Rezept:
Bis wann muss die Behandlung begonnen werden?
Gesetzlich versicherte Patienten müssen gemäß der Heilmittelrichtlinie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung mit der Behandlung beginnen und bei berufsgenossenschaftlichen Verordnungen („BG“/Arbeitsunfall) bereits nach 14 Tagen.
Ausnahme: Der Arzt hat das Feld „dringlicher Behandlungsbeginn“ ist ausgefüllt. Dann muss die Behandlung innerhalb von 14 (GKV) bzw. 7 Tagen („BG“) begonnen werden.
Wir sind verpflichtet, diese Vorgaben der Krankenkassen einzuhalten.
Bei Privatrezepten gibt es keine Einschränkungen.
Wie lange ist mein Rezept gültig?
Ein Rezept eines gesetzlich versicherten Patienten muss bei 6 Einheiten innerhalb von 3 Monaten, bei über 6 Einheiten innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen werden.
„BG“- Verordnungen sind 2 Monate ab Ausstellungsdatum / Datum Physiotherapiebeginn gültig.
Ich habe ein „BG“-Rezept / berufsgenossenschaftliche Verordnung. Gibt es hierbei etwas zu beachten?
Bei BG-Rezepten gibt eine einige Besonderheiten. Daher bitten wir Sie vor der Terminvereinbarung uns das Rezept (auch als Scan via Mail) vorzulegen. Dann können wir Sie über weiteres Vorgehen informieren und passende Termine für Sie finden.
Habe ich für die Behandlungen einen Eigenanteil zu zahlen?
Gesetzlich ist festgelegt, dass Sie für Heilmittelverordnungen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro (pro Verordnung) leisten müssen. Die Zuzahlung ist beim ersten Termin in der Praxis zu entrichten (EC-Zahlungen sind auch möglich).
Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung und Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit. Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG) sind keine Zuzahlungen zu entrichten.
Ich kann meinen Behandlungstermin nicht wahrnehmen. Was tun?
Wenn Sie einen Behandlungstermin nicht wahrnehmen können, ist es erst einmal nicht schlimm. Aber es ist wichtig, dass Sie Ihren Termin rechtzeitig, min. 24 h vorher, telefonisch bei uns abzusagen.
Außerhalb der Geschäftszeiten, sowie am Wochenende, können krankheitsbedingte Absagen auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden, sodass wir noch anderen die Chance geben einen Termin zu ergattern.
Kurzfristige Absagen werden, sofern wir diese nicht neu belegen können, mit 20,00 € pro Behandlungseinheit (20 Minuten) privat in Rechnung gestellt (§615 BGB). Diese Kosten übernimmt ihre Krankenkasse nicht.
Mehr darüber erfahren Sie in unserem Behandlungsvertrag, den Sie vor ihrem ersten Termin von uns zur Unterschrift erhalten.
Ich muss meinen Montagstermin absagen. Wie kann ich Sie erreichen?
Terminabsagen für Montage bitten wir Sie auf unserem Anrufbeantworter zu hinterlassen, da dieser Sonntags abends noch einmal abgehört wird und wir dann noch Patienten von der Warteliste kontaktieren können.
Warum musste ich mit meinem Rezept nochmal zum Arzt?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn wir gelegentlich ein vorgelegtes Rezept nicht ohne weiteres akzeptieren können und dieses, durch Sie als Patient, nochmals Ihrem Arzt vorgelegt werden muss.
Physiotherapeuten sind in der Rezeptprüfpflicht, d.h. wir müssen das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Sollten Eintragungen fehlerhaft sein, müssen diese vom Arzt geändert werden. Diese Änderungen müssen immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes versehen werden, damit die Krankenkasse das Rezept zur Abrechnung akzeptiert.
Fragen rund um die Behandlung (GKV)
Wie lange dauert meine Behandlung?
Dies ist abhängig von der verordneten Therapie seitens des Arztes. In der Regel dauert eine Behandlungseinheit 15 — 20 Minuten.
Wieviel Zeit sie einplanen sollten, wird Ihnen spätestens bei der Terminvergabe mitgeteilt.
Bitte erscheinen Sie zu Ihrer ersten Behandlung 5–10 Min vor Ihrem Termin, damit auch
das Administrative in Ruhe erledigt werden kann.
Was muss ich mitbringen / anziehen?
Bitte bringen Sie zu Ihren Terminen ein Badehandtuch mit.
Damit Sie auch für den aktiven Teil der Behandlung gut ausführen können, empfehlen wir sportliche / bequeme Kleidung zu tragen.
Falls Ihnen Arztbriefe oder Befunde vorliegen, bitten wir Sie diese an ihrem ersten Termin mitzubringen.
Kann die Behandlungszeit verlängert werden?
Um die Behandlungszeit zu verlängern, gibt es zwei Möglichkeiten.
- Der behandelte Arzt notiert „als Doppeltermin“ auf dem Rezept und anstatt von z.B. 6 Einheiten á 15–20 Min, werden 3 Einheiten á 30–40 Min. behandelt.
- Sie können als Selbstzahler eine Einheit dazu buchen. Die genauen Behandlungspreise erhalten Sie von unserer Rezeption.
Informationen für Privatpatienten:
Wie läuft das mit der Honorarvereinbarung?
Zu Beginn der Physiotherapie vereinbaren wir mit Ihnen das Honorar mittels Honorarvereinbarung.
Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Vergütung für die Behandlung ist Bestandteil des Behandlungsvertrages und ist unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung zu zahlen.
Habe ich einen Eigenanteil?
Diese Frage können wir Ihnen leider nicht beantworten, da dies von Ihrem gewählten Tarif bei Ihrer Krankenkasse abhängig ist. Falls Sie vor der Rechnungsstellung den genauen Anteil erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufzunehmen.
Ein Service von uns: Fall Sie den Verdacht haben, dass Ihre Krankenkasse eine unberechtigte Kürzung der Erstattung vornimmt, können Sie bei unserer Rezeption eine „rote Karte“ erhalten. Mit dem Zugangscode auf dieser Karte erhalten Sie eine kostenlose von Spezialisten durchgeführte Prüfung der Rechnungskürzung.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie an der Rezeption.
Allgemein
Finde ich bei Ihnen Parkmöglichkeiten?
- Direkt neben der Praxis befindet sich eine öffentliche Tiefgarage. Die Einfahrt zur Tiefgarage erfolgt über die Schöllkrippener Straße. Das Kurzzeitparken (bis 30 Min.) ist kostenfrei. Danach kosten weitere angefangene 30 Min. 0,50 €.
- Kostenfreie Parkplätze befinden sich am Spielplatz „Brühl“ (Zufahrt über die Mühlstraße). Über einen Fußgängerweg vorbei am Spielplatz, haben Sie in wenigen Gehminuten unsere Praxis erreicht.
- Zudem befindet sich an der Hauptstraße im Bereich der Hausnummern 120 ein öffentlicher kostenfreier Parkplatz.
Kann ich auch ohne Rezept zur Physiotherapie gehen, wenn ich akut Schmerzen habe?
Ja, sie können gerne einen Behandlungstermin bei einem unserer Therapeuten mit der Zusatzqualifikation Heilpraktiker / Sekt. Heilpraktiker vereinbaren. Hierfür ist keine vorherige Vorstellung bei einem Arzt notwendig.
Was ist ein sektoraler Heilpraktiker?
Der sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie ist eine Zusatzqualifikation, die unter anderem den Erstkontakt zum Patienten erlaubt.
Ihre Vorteile:
- keine lange Wartezeit auf einen Arzttermin
- Behandlung ohne ärztliche Verordnung
- Ausführliche Befunderhebung und Diagnosestellung
- Keine vorgeschriebene Therapieform, Behandlungszeit und Anzahl der zu leistenden Behandlungen
- und dadurch effektive Behandlung Ihrer Beschwerden
Wer bezahlt diese Behandlung?
Diese Therapie wird ohne Verordnung vom Arzt leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Jedoch für alle Privatpatienten oder Patienten mit privater Zusatzversicherung gibt es die Möglichkeit der Erstattung. Die Rechnungen des Heilpraktikers (erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker „GebüH) können bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht werden (sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind).
Was ist ein Heilpraktiker?
Der Heilpraktiker „darf“ zum einen alles, was ein sektoraler Heilpraktiker darf, und zum anderen hat der Heilpraktiker auch die Erlaubnis invasiv zu arbeiten (z.B. Akupunktur). Die Abrechnung dieser Leistungen entspricht der Abrechnung des sekt. Heilpraktikers (siehe oben).
Ist ein barrierefreier Zugang zur Praxis möglich?
Nein, leider haben wir keinen Aufzug, sodass die Treppe bis in den 1. Stock zu Fuß genommen werden muss.